Wie findest du die passende Agentur?
Du suchst eine Webdesign-Agentur in Berlin und hättest gern eine Empfehlung? Die gibt es hier nicht als Namensliste, sondern als Werkzeug: acht Fragen, mit denen du jede Agentur prüfen kannst, auch die, die dir jemand ans Herz gelegt hat. Welche Webdesign-Agentur in Berlin für kleine Unternehmen passt, zeigt sich an den Antworten und nicht am Namen.
Wichtig: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Bei Verträgen im Einzelfall hilft dir eine Anwältin oder ein Anwalt.
So gehst du vor: Hol dir von zwei bis drei Agenturen ein schriftliches Angebot und stell allen dieselben Fragen. Achte nicht nur auf den Preis, sondern auch darauf, ob die Antworten konkret und schriftlich kommen. Ob überhaupt eine Agentur die richtige Wahl ist oder ein Freelancer besser passt, klärt der Artikel Freelancer oder Agentur.
Rechtlich gilt: Nach dem BGH ist ein Vertrag, der die Abrufbarkeit einer erstellten und betreuten Website schuldet, ein Werkvertrag nach den §§ 631 ff. BGB. Die Agentur schuldet dir also ein Ergebnis. Deshalb gehören Leistung, Abnahme und Vergütung klar in den Vertrag.
Laut BGH, Urteil III ZR 79/09 (Zusammenfassung über lexetius.com, abgerufen im Oktober 2026).
Was kostet es, und wie lange dauert es?
Transparente Preise sind der schnellste Test. Eine Agentur, die ihre Preise kennt, nennt sie vor dem Start und schreibt auf, was darin steckt.
- 1. Was kostet es, und was ist enthalten?: Lass dir einen Festpreis nennen und schriftlich bestätigen. Frag, was darin steckt: Anzahl der Seiten, Texte, Bilder, Domain und Hosting. Frag auch, was nachträglich dazukommt. Liegt dem Vertrag nur ein Kostenanschlag zugrunde, muss die Agentur dir nach § 649 BGB unverzüglich Bescheid geben, wenn sie eine wesentliche Überschreitung erwartet. Aus unserer Sicht ist ein Festpreis für dich leichter zu planen.
- 2. Welche laufenden Kosten kommen dazu?: Domain, Hosting, Wartung und Support laufen nach dem Livegang weiter. Frag nach Betrag, Abrechnung, Laufzeit und Kündigungsfrist und danach, was im ersten Jahr schon enthalten ist. Eine Zahlung jährlich im Voraus hat der BGH in einem Fall gegenüber einem Unternehmer als wirksam angesehen. Sie kann also zulässig sein, du solltest sie nur vorher kennen.
- 3. Wie viele Feedbackrunden gibt es, und wann bist du online?: Frag nach einem Zeitplan mit Terminen: Wann kommt der erste Entwurf, wie schnell setzt die Agentur Änderungen um, wann gehst du online? Frag außerdem, wie viele Feedbackrunden im Preis stecken und was eine weitere kostet. Die Zahl ist Verhandlungssache, wichtig ist, dass sie vorab im Angebot steht.
Als Auftraggeber musst du ein vertragsgemäßes Werk abnehmen, und wegen unwesentlicher Mängel darfst du die Abnahme nicht verweigern (§ 640 BGB). Laut e-recht24 wird mit der Abnahme die Vergütung fällig, sie sollte deshalb ein klarer Schritt sein, am besten mit Protokoll.
Mehr dazu, was bei Festpreis und Abo gilt, liest du im Artikel Website zum Festpreis oder im Abo?
Laut BGB §§ 640 und 649 (Gesetze im Internet), BGH III ZR 79/09 und e-recht24 (Stand 19.08.2026), abgerufen im Oktober 2026.
Wem gehören Design und Domain, und wie läuft der Datenschutz?
- 4. Wem gehören Design, Inhalte und Domain?: Nutzungsrechte am Design können nach § 31 UrhG zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt werden. Steht nichts Genaues im Vertrag, entscheidet der Vertragszweck über den Umfang (§ 31 Abs. 5 UrhG). Lass deshalb Dauer, Nutzungsarten und die Weiterverwendung nach Vertragsende ausdrücklich festhalten.
Ein Warnsignal sind befristete Nutzungsrechte: Läuft das Recht am Design nach ein paar Jahren aus und kostet jede Verlängerung eine Gebühr, bist du dauerhaft an den Anbieter gebunden. Achte deshalb darauf, dass du die Website unbefristet nutzen darfst.
Bei der Domain gilt: Der Domaininhaber ist nach den DENIC-Domainrichtlinien der Vertragspartner von DENIC und damit der materiell Berechtigte. Unsere Empfehlung: Lass die Domain auf dich registrieren, mit deinem Namen und deiner Anschrift. Für einen späteren Providerwechsel sind Zugangsdaten relevant, etwa das Passwort zur Domain. Frag deshalb, ob du sie bei Vertragsende bekommst.
- 5. Wie sieht es mit Datenschutz und Impressum aus?: Übernimmt die Agentur Hosting oder Wartung und hat dabei Zugriff auf personenbezogene Daten, braucht ihr nach Einschätzung der IT-Recht Kanzlei zusätzlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO. Frag direkt danach.
Beim Impressum verlangt § 5 DDG unter anderem Name und Anschrift, bei juristischen Personen Rechtsform und Vertretungsberechtigte sowie eine Adresse für die elektronische Post. Frag, ob die Agentur Impressum und Datenschutzerklärung für dich anlegt. Laut e-recht24 kann ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum eine Abmahnung nach sich ziehen. Ein schneller Test aus unserer Sicht: Schau dir das Impressum der Agentur selbst an. Wer dort sauber arbeitet, geht meist auch bei deinem Projekt sorgfältig vor.
Laut UrhG § 31, DENIC-Domainrichtlinien (Ziffer VI), DSGVO Art. 28, DDG § 5 (jeweils abgerufen im Oktober 2026), IT-Recht Kanzlei (20.03.2024) und e-recht24 (Stand 19.08.2026). Die Einschätzungen von IT-Recht Kanzlei und e-recht24 sind keine Gesetzesaussagen.
Wie prüfst du Referenzen und Bewertungen?
6. Sind die Referenzen und Bewertungen echt? Referenzen sind zunächst Behauptungen. So prüfst du sie aus unserer Sicht am besten:
- Öffne die genannten Referenz-Websites live und klick dich durch, auch am Handy.
- Prüfe, ob Branche, Größe und Umfang zu deinem Projekt passen. Eine Referenz für einen kleinen Onepager sagt wenig über einen Shop.
- Frag, ob du einen Kunden kurz sprechen darfst.
- Lies mindestens zehn Bewertungen vollständig und nicht nur die Sternezahl.
Die Verbraucherzentrale nennt als Warnsignale für gefälschte Bewertungen: viele positive Bewertungen in sehr kurzer Zeit, wiederkehrende Formulierungen, glatte Sprache ohne persönliche Details und übertriebenes Lob. Das sind Hinweise und keine Beweise. Aus unserer Sicht erzählen echte Bewertungen meist von Ablauf, Tempo und Betreuung.
Google verlangt, dass Bewertungen auf echten Erfahrungen beruhen, und prüft sie automatisch und zusätzlich durch Menschen. Nach eigenen Angaben hat Google 2025 über 292 Millionen richtlinienwidrige Bewertungen blockiert oder entfernt.
Wer Verbraucherbewertungen zugänglich macht, muss nach § 5b Abs. 3 UWG angeben, ob und wie er deren Echtheit prüft. Nach Einschätzung eines UWG-Kommentars gilt die Pflicht nur gegenüber Verbrauchern, also nicht für Referenzen von Geschäftskunden.
Laut Verbraucherzentrale (Stand 16.12.2025), Google Maps Team (03.03.2023) und Google (Blog vom 20.04.2026, Zahlen für 2025) und UWG § 5b (abgerufen im Oktober 2026). Die Prüfschritte in der Liste sind unsere Empfehlung.
Wer betreut dein Projekt, und kommt SEO aus einer Hand?
- 7. Wer ist dein fester Ansprechpartner?: Frag, wer dein Projekt betreut, ob du die Person vor dem Auftrag sprichst und wie du sie erreichst. Aus unserer Sicht verrät schon die Zeit vor dem Auftrag viel: Wie schnell kommt eine Antwort, und beantwortet jemand deine Rückfragen verständlich?
Und wie ist das mit einer lokalen oder internationalen Agentur? In Googles Dokumentation zur lokalen Suche kommt der Sitz der Agentur nicht vor. Lokale Ergebnisse basieren dort hauptsächlich auf Relevanz, Entfernung und Beliebtheit, und die Entfernung meint den Abstand zwischen Unternehmen und suchender Person. Aus unserer Sicht zählt für deine lokale Auffindbarkeit deshalb vor allem dein eigenes Google-Unternehmensprofil. Eine Agentur in deiner Nähe ist aus unserer Sicht vor allem dann ein Vorteil, wenn du Dinge gern persönlich besprichst. Entscheide danach, wie du am liebsten arbeitest.
- 8. Gibt es Website und SEO aus einer Hand?: Frag, was SEO im Angebot konkret heißt, zum Beispiel Seitentitel, Beschreibungen, Überschriften, Texte auf deine Suchbegriffe und das Google-Unternehmensprofil. Aus unserer Sicht spricht für Webdesign und SEO aus einer Hand, dass Struktur, Texte und Technik zusammenpassen und du nur einen Ansprechpartner hast. Ein Ranking-Versprechen ist dagegen ein Warnsignal, weil viele Faktoren nicht in der Hand der Agentur liegen.
Laut Google Business Profile Hilfe, „So verbessern Sie Ihr Ranking bei lokalen Suchergebnissen“ (abgerufen im Oktober 2026). Die Aussagen zu Ansprechpartner und SEO sind unsere Einschätzung.
Welche Warnsignale solltest du ernst nehmen?
Aus unserer Sicht sind lange Mindestlaufzeiten bei Website-Abos das größte Warnsignal. Der BGH hat 2011 entschieden, dass du einen Werkvertrag mit 48 Monaten Mindestlaufzeit für Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz jederzeit kündigen darfst (VII ZR 164/10). Nach § 648 BGB geht das bis zur Vollendung des Werkes. Die Agentur darf dann aber die vereinbarte Vergütung verlangen. Sie muss sich anrechnen lassen, was sie dadurch an Aufwendungen spart oder anderweitig verdient. Du bist also nicht für Jahre gebunden, kannst bei einer Kündigung aber zahlen müssen.
Die IHK beschreibt für Verbraucherverträge strengere Regeln: Ein Vertrag darf sich nur auf unbestimmte Zeit verlängern, und die Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen. Beauftragst du für dein Geschäft, lies Laufzeit und Verlängerungsklausel deshalb besonders genau.
Die Tabelle fasst die Fragen zusammen.
| Prüffrage | Gutes Zeichen | Warnsignal |
|---|---|---|
| Preis und Leistungsumfang | Festpreis schriftlich vor dem Start, Leistungen einzeln aufgeführt | Ein „ab“-Preis ohne Leistungsbeschreibung, Mehrkosten erst im Projekt |
| Laufende Kosten | Betrag, Abrechnung und Kündigungsfrist stehen im Angebot | Lange Mindestlaufzeit, automatische Verlängerung ohne klare Kündigung |
| Feedbackrunden und Zeitplan | Termine für Entwurf und Livegang, Zahl der Feedbackrunden im Angebot | Zeitplan ohne Termine, unklare Kosten für Änderungen |
| Design, Inhalte, Domain | Domain auf deinen Namen, Nutzungsrechte klar geregelt, Mitnahme möglich | Nutzungsrecht läuft ab, Verlängerung gegen Gebühr, Domain auf die Agentur |
| Datenschutz und Impressum | AV-Vertrag beim Hosting, Impressum sauber angelegt | Hosting ohne AV-Vertrag, fehlerhaftes Impressum bei der Agentur selbst |
| Referenzen und Bewertungen | Referenzen live prüfbar, Bewertungen mit persönlichen Details | Viele gleich klingende Bewertungen in kurzer Zeit |
| Ansprechpartner und SEO | Feste Person, SEO konkret beschrieben | Wechselnde Ansprechpartner, Ranking-Versprechen |
Laut BGH VII ZR 164/10 (Haufe-Entscheidungsdatenbank), BGB § 648 (Gesetze im Internet) und IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg (abgerufen im Oktober 2026). Die Spalten zu Gutes Zeichen und Warnsignal sind unsere Empfehlung.
Mit dieser Checkliste gehst du ins Erstgespräch.
Nimm diese Punkte in jedes Gespräch mit:
- Preis: Festpreis schriftlich, Leistungen einzeln aufgeführt.
- Laufende Kosten: Betrag, Abrechnung, Laufzeit und Kündigungsfrist.
- Feedbackrunden und Zeitplan: Zahl der Runden, Termine, Ablauf der Abnahme.
- Rechte: Nutzungsrechte am Design, Mitnahme der Website, Domain auf deinen Namen.
- Datenschutz: AV-Vertrag beim Hosting, Impressum und Datenschutzerklärung geklärt.
- Referenzen: Websites live geprüft, Bewertungen gelesen.
- Ansprechpartner: feste Person, klare Erreichbarkeit.
- SEO: konkret beschrieben statt als Ranking-Versprechen.
Häufige Fragen zur Wahl der Webdesign-Agentur.
Welche Webdesign-Agentur in Berlin ist die beste für kleine Unternehmen?
Die eine beste Agentur gibt es nicht, denn es kommt auf dein Projekt, dein Budget und deine Art zu arbeiten an. Wir nennen deshalb bewusst keine Namen. Prüfe zwei bis drei Agenturen mit denselben Fragen zu Festpreis, laufenden Kosten, Rechten, Datenschutz, Referenzen und Ansprechpartner. Die Agentur mit den klarsten schriftlichen Antworten passt meist am besten.
Woran erkenne ich transparente Preise bei einer Webdesign-Agentur?
Du bekommst vor dem Start einen schriftlichen Festpreis, in dem Leistungen, Domain, Hosting und laufende Kosten einzeln stehen. Frag auch nach den Feedbackrunden und danach, was spätere Änderungen kosten. Liegt dem Vertrag nur ein Kostenanschlag zugrunde, muss die Agentur nach § 649 BGB unverzüglich Bescheid geben, wenn sie eine wesentliche Überschreitung erwartet.
Kann ich einen Webdesign-Vertrag kündigen?
Ja, einen Werkvertrag kannst du nach § 648 BGB bis zur Vollendung des Werkes jederzeit kündigen. Die Agentur darf dann die vereinbarte Vergütung verlangen und muss sich anrechnen lassen, was sie dadurch spart oder anderweitig verdient. Der BGH hat das auch bei einer Mindestlaufzeit von 48 Monaten bestätigt. Prüfe trotzdem vor der Unterschrift, was eine Kündigung kosten kann. Ob das für deinen Vertrag gilt, hängt davon ab, ob er ein Werkvertrag ist. Reine Wartungsverträge können anders eingeordnet sein.
Wem gehört die Domain, wenn die Agentur sie registriert?
Nach den DENIC-Domainrichtlinien ist der eingetragene Domaininhaber der materiell Berechtigte. Wird die Agentur eingetragen, kontrolliert sie die Domain. Unsere Empfehlung: Lass die Domain auf dich registrieren und halte das im Vertrag fest.
Brauche ich für das Hosting meiner Website einen AV-Vertrag?
Übernimmt die Agentur Hosting oder Wartung und greift dabei auf personenbezogene Daten zu, braucht ihr nach Einschätzung der IT-Recht Kanzlei einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er muss mindestens Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der Daten und die betroffenen Personengruppen festlegen.
Ist eine Agentur aus Berlin besser für meine lokale Suche bei Google?
Nach Googles Dokumentation basieren lokale Ergebnisse hauptsächlich auf Relevanz, Entfernung und Beliebtheit. Die Entfernung meint den Abstand zwischen Unternehmen und suchender Person, der Sitz der Agentur wird nicht genannt. Aus unserer Sicht zählt für die lokale Suche vor allem dein Google-Unternehmensprofil. Eine Agentur vor Ort ist vor allem praktisch, wenn du Dinge gern persönlich besprichst.
Quellen
- BGH: Urteil III ZR 79/09 (Internet-System-Vertrag), Zusammenfassung über lexetius.com (04.03.2010)
- BGH: Urteil VII ZR 164/10, Haufe-Entscheidungsdatenbank (24.03.2011)
- Gesetze im Internet: BGB § 648 (Kündigungsrecht des Bestellers) (abgerufen im Oktober 2026)
- Gesetze im Internet: BGB § 649 (Kostenanschlag) (abgerufen im Oktober 2026)
- Gesetze im Internet: BGB § 640 (Abnahme) (abgerufen im Oktober 2026)
- e-recht24: Haftung für Webdesigner und Agenturen (Stand 19.08.2026)
- Gesetze im Internet: UrhG § 31 (abgerufen im Oktober 2026)
- IT-Recht Kanzlei: Webdesign-Leistungen: Viele Rechtsrisiken und Haftungsfragen (20.03.2024)
- DENIC eG: DENIC-Domainrichtlinien (abgerufen im Oktober 2026)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 28 (abgerufen im Oktober 2026)
- Gesetze im Internet: DDG § 5 (Allgemeine Informationspflichten) (abgerufen im Oktober 2026)
- IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: Vertragsverlängerung und Kündigungsbutton bei Internet-Verträgen (abgerufen im Oktober 2026)
- Gesetze im Internet: UWG § 5b (abgerufen im Oktober 2026)
- Verbraucherzentrale: Kann man Online-Bewertungen trauen? So erkennen Sie Fake-Reviews (Stand 16.12.2025)
- Google Maps Team: Wie Google mit gefälschten Rezensionen umgeht (03.03.2023)
- Google Business Profile Hilfe: So verbessern Sie Ihr Ranking bei lokalen Suchergebnissen (abgerufen im Oktober 2026)
- Google: Unsere neuesten Maßnahmen für hilfreiche, von Nutzer*innen bereitgestellte Inhalte (20.04.2026)
- Kommentar zu § 5b Abs. 3 UWG (Verbraucherbewertungen), omsels.info (abgerufen im Oktober 2026)