Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Websites in Deutschland nicht mehr nur eine nette Geste – sondern gesetzliche Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft weit mehr Unternehmen, als die meisten Inhaber ahnen. Und die Bußgelder bei Verstößen können existenzbedrohend werden.
Viele unserer Kunden hören zum ersten Mal bei uns vom BFSG. Andere wissen davon, hoffen aber, dass es sie „schon nicht treffen wird". Spoiler: Wenn du einen Online-Shop, ein Buchungsformular oder auch nur ein simples Kontaktformular auf deiner Website hast, solltest du jetzt sehr genau hinschauen.
In diesem Leitfaden erklären wir dir verständlich, wer betroffen ist, was konkret gefordert wird und wie du deine Website auch 2026 noch abmahnsicher machst – ohne dein Marketingbudget komplett zu sprengen.
1. Was ist das BFSG überhaupt?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie „European Accessibility Act". Ziel ist es, dass alle Menschen – auch Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder Nutzer mit temporären Einschränkungen – digitale Produkte und Dienstleistungen uneingeschränkt nutzen können.
Technisch orientiert sich das Gesetz an der Norm EN 301 549, die wiederum auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA) basiert. Klingt kompliziert, heißt aber praktisch: Deine Website muss für Screenreader lesbar sein, ausreichende Farbkontraste haben, per Tastatur bedienbar sein und klar strukturiert sein.
Verstöße gegen das BFSG können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten sowie Verbandsklagen. Gerade in Berlin ist die Abmahngefahr traditionell besonders hoch.
Die gute Nachricht: Ein Großteil der Kosten für die BFSG-konforme Umsetzung deiner Website lässt sich oft über staatliche Förderprogramme wie BAFA oder go-digital zurückholen. Und welche Investition dafür realistisch ist, zeigen wir im großen Website-Kostenvergleich 2026.
2. Bist du betroffen? Die entscheidenden Fragen
Nicht jede Website fällt unter das BFSG. Aber die Grauzone ist größer, als viele denken. Grundsätzlich sind alle Unternehmen betroffen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher (B2C) anbieten. Konkret bedeutet das:
- Betroffen sind auf jeden Fall: Online-Shops, Buchungsplattformen, Banken, Telekommunikationsdienste, E-Book-Anbieter, Apps mit Verkaufsfunktion.
- In der Grauzone: Websites mit Kontaktformularen, Terminbuchungen, Newsletter-Anmeldungen oder Bezahlschnittstellen.
- Nicht betroffen: Reine B2B-Websites ohne Endkundengeschäft sowie Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz (bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten).
Unsere ehrliche Empfehlung: Auch wenn du rechtlich vielleicht nicht in der Pflicht bist, lohnt sich Barrierefreiheit wirtschaftlich fast immer. In Deutschland leben über 10 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen – das ist eine gewaltige Zielgruppe, die du sonst ausschließt.
3. Was muss deine Website konkret erfüllen?
Die WCAG-Richtlinien sind umfangreich, aber die wichtigsten Anforderungen lassen sich in vier Prinzipien zusammenfassen – den sogenannten POUR-Prinzipien: Perceivable (wahrnehmbar), Operable (bedienbar), Understandable (verständlich) und Robust (robust).
In der Praxis bedeutet das für deine Website: Alle Bilder brauchen aussagekräftige Alt-Texte, der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund muss mindestens 4,5:1 betragen, die Seite muss komplett per Tastatur navigierbar sein, Videos brauchen Untertitel, Formulare brauchen klare Beschriftungen und die komplette Seitenstruktur muss semantisch korrekt sein (H1, H2, H3 in logischer Reihenfolge).
4. Der größte Mythos: „Ein Accessibility-Plugin reicht"
Auf dem Markt kursieren unzählige sogenannte „Accessibility Overlays" oder „Barriere-Widgets" – kleine Buttons, die angeblich deine Website per Klick barrierefrei machen. Die Realität: Diese Tools sind juristisch meistens wertlos und werden von Gerichten zunehmend kritisch betrachtet.
Echte Barrierefreiheit entsteht im Fundament einer Website – im HTML-Code, in der Struktur, im Design. Ein nachträgliches Overlay kann zentrale Probleme wie fehlerhafte Überschriftenhierarchien, nicht beschriftete Formularfelder oder schlechte Farbkontraste nicht beheben.
5. Warum moderne Systeme hier klar im Vorteil sind
Genau an dieser Stelle zahlt sich eine moderne technische Basis massiv aus. Systeme wie Sitejet sind von Grund auf mit Blick auf Standards und sauberen Code entwickelt worden. Viele Accessibility-Anforderungen werden automatisch erfüllt – von semantisch korrektem HTML bis zu responsivem Design.
Unsere ehrliche Empfehlung: Auch wenn du rechtlich vielleicht nicht in der Pflicht bist, lohnt sich Barrierefreiheit wirtschaftlich fast immer. In Deutschland leben über 10 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen – das ist eine gewaltige Zielgruppe, die du sonst ausschließt. Für Berliner Unternehmen kommt noch ein weiterer Effekt hinzu: Barrierefreiheit wirkt sich positiv auf dein lokales Google-Ranking aus.
- Alt-Texte: Haben alle Bilder auf deiner Seite aussagekräftige Alternativtexte?
- Kontrast: Ist dein Text auch bei schwachem Licht oder für sehbeeinträchtigte Menschen gut lesbar?
- Tastatur-Navigation: Kannst du deine Seite komplett ohne Maus bedienen (nur mit Tab, Enter, Pfeiltasten)?
- Formulare: Sind alle Eingabefelder klar beschriftet und haben sie verständliche Fehlermeldungen?
- Erklärung zur Barrierefreiheit: Hast du eine entsprechende Seite, die den Konformitätsstatus deiner Website dokumentiert?
Fazit
Das BFSG ist kein vorübergehender Hype, sondern dauerhafte Realität. Unternehmen, die jetzt handeln, vermeiden nicht nur Bußgelder und Abmahnungen – sie erreichen zusätzlich eine große, bisher oft vernachlässigte Zielgruppe und verbessern ganz nebenbei auch ihr Google-Ranking. Denn Accessibility-Signale sind längst ein wichtiger Rankingfaktor.
Ist deine Website schon BFSG-konform?
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Kostenloses Erstgespräch vereinbarenHinweis: Wir sind keine Rechtsanwälte. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung deines Einzelfalls wende dich bitte an einen Fachanwalt für IT-Recht.