KI-Kennzeichnung ab dem 2. August 2026: Was Website-Betreiber jetzt tun müssen

Am 2. August 2026 wird aus einer Ankündigung eine Pflicht. An diesem Tag werden die Transparenzregeln des EU AI Act wirksam, geregelt in Artikel 50 der KI-Verordnung. Ab dann können Verstöße auch mit Bußgeldern belegt werden.

Viele Unternehmer denken dabei zuerst an OpenAI, Google oder Meta. Die Pflichten treffen aber ausdrücklich nicht nur die Anbieter der KI-Systeme, sondern auch die sogenannten Betreiber, also jedes Unternehmen, das KI im Alltag einsetzt. Wer einen Chatbot auf der Startseite hat oder Texte und Bilder mit KI erstellt, sitzt genau in dieser Rolle.

Die gute Nachricht: eine pauschale Kennzeichnungspflicht für jeden KI-Inhalt gibt es nicht. In diesem Beitrag zeigen wir dir, was tatsächlich gilt, was auf deiner Website stehen sollte und welche Panikmeldungen du getrost ignorieren kannst.

Kurz gefasst
  • Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Ab diesem Tag sind auch Bußgelder möglich.
  • Betroffen sind nicht nur die Anbieter von KI-Systemen, sondern auch Unternehmen, die KI einsetzen, etwa mit einem Chat auf der Website.
  • Eine pauschale Kennzeichnung jedes KI-Inhalts gibt es nicht. Entscheidend sind ein sichtbarer Chat-Hinweis, geprüfte Inhalte und ein dokumentierter Freigabeprozess.

1. Was sich am 2. August 2026 ändert

Der EU AI Act wird stufenweise wirksam. Verbote bestimmter KI-Anwendungen und Vorgaben zur KI-Kompetenz im Unternehmen gelten bereits seit Februar 2025. Mit dem 2. August 2026 kommen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 dazu, und zwar mit Sanktionsmöglichkeit.

Das Ziel der Regelung ist einfach zusammengefasst: Menschen sollen erkennen können, wann sie mit einer Maschine sprechen und wann sie Inhalte sehen, die künstlich erzeugt oder verändert wurden. Es geht um Täuschungsschutz, nicht um ein Verbot von KI.

Wichtig für die Praxis:
Ob es für bereits laufende KI-Systeme eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 gibt, wird von verschiedenen Quellen unterschiedlich bewertet. Verlasse dich nicht darauf. Ein Hinweis am Chatfenster ist in zehn Minuten ergänzt, ein Bußgeldverfahren kostet dich Wochen.

2. Anbieter oder Betreiber: in welcher Rolle steckst du?

Der AI Act unterscheidet zwei Rollen, und diese Unterscheidung entscheidet über deine Pflichten.

  • Anbieter: Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder bereitstellen, also etwa OpenAI, Google oder der Hersteller deines Chat-Tools. Sie müssen unter anderem dafür sorgen, dass generierte Inhalte maschinenlesbar markiert werden, zum Beispiel über Wasserzeichen oder Metadaten.
  • Betreiber: Unternehmen, Behörden und Selbstständige, die diese Systeme einsetzen. Das bist du, sobald du einen KI-Chat einbindest, KI-Texte veröffentlichst oder KI-Bilder in dein Marketing gibst.

Für kleine und mittlere Unternehmen sind die Anforderungen bewusst leichter gehalten, etwa durch eine vereinfachte Dokumentation der eingesetzten KI-Systeme. Ganz ohne Hausaufgaben geht es aber nicht.

3. Chatbots: die Pflicht, die fast jede Website betrifft

Der häufigste Anwendungsfall auf einer Firmenwebsite ist der KI-Chat. Hier ist die Regel ab dem Stichtag klar: Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer Maschine kommunizieren, und zwar spätestens beim ersten Kontakt. Das betrifft Support-Bots, Sprachassistenten, KI-Telefonie und digitale Kundenberater.

Eine zusätzliche Kennzeichnung kann nur dann entfallen, wenn es für einen verständigen Nutzer ohnehin offensichtlich ist, dass er mit einer KI spricht. Verlassen würden wir uns darauf nicht, denn diese Bewertung nimmt im Streitfall nicht dein Marketing vor.

Praktisch heißt das: ein sichtbarer Hinweis im Chatfenster, in der Begrüßungsnachricht oder direkt unter dem Chat-Button. Formulierungen, die sich in der Praxis bewährt haben:

  • „Du chattest mit einem KI-Assistenten. Für ein persönliches Gespräch schreib uns gerne direkt."
  • „Dieser Chat wird von einer KI beantwortet. Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskünfte gibt dir unser Team."
  • „KI-Assistent, rund um die Uhr erreichbar. Menschliche Beratung auf Wunsch jederzeit."

Der zweite Halbsatz ist kein Beiwerk. Er erfüllt nicht nur die Transparenzpflicht, er senkt auch die Hemmschwelle, überhaupt Kontakt aufzunehmen.

4. KI-Texte: wann du kennzeichnen musst und wann nicht

Hier entsteht aktuell die größte Verwirrung. Es gibt keine Pflicht, jeden mit KI-Unterstützung geschriebenen Satz zu markieren. Die Kennzeichnungspflicht zielt auf KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.

Entscheidend ist außerdem die Ausnahme für redaktionelle Verantwortung: Die Kennzeichnung kann entfallen, wenn der Text einen echten Prozess menschlicher Prüfung durchlaufen hat und eine Person oder ein Unternehmen die redaktionelle Verantwortung dafür übernimmt. Ein flüchtiges Gegenlesen genügt dafür kaum.

Unsere Empfehlung ist deshalb organisatorisch, nicht juristisch: Halte fest, wer welchen Inhalt geprüft und freigegeben hat. Ein Blatt im Redaktionsplan mit Autor, Prüfer und Datum reicht völlig. Es ist der Nachweis, der im Zweifel zählt.

Und noch ein Nebeneffekt, der oft untergeht: Für die Richtigkeit veröffentlichter Inhalte haftest weiterhin du. Ein Gerichtsurteil des Landgerichts München hat genau das für vollständig KI-generierte Inhalte bestätigt. Wer ungeprüfte Preise, Fristen oder Leistungsversprechen online stellt, hat damit ein Haftungsthema, kein Technikthema.

5. Bilder, Video und Stimme: die Deepfake-Regeln

Täuschend echte Bilder, Videos und Audioaufnahmen müssen ab dem 2. August sichtbar als KI-erzeugt markiert werden. Für offensichtlich künstlerische, fiktionale oder satirische Werke gilt eine abgeschwächte Pflicht: Die KI-Nutzung muss offengelegt werden, darf aber dezent erfolgen, etwa im Impressum oder Abspann.

Wo keine Täuschung möglich ist, entfällt die Deepfake-Kennzeichnung. Ein generierter Drache über der Skyline ist offensichtlich unmöglich, ein generiertes Foto deines angeblichen Teams im Büro ist es nicht. Genau hier liegt für Firmenwebsites das Risiko.

Die EU-Kommission hat für die Endnutzer-Kennzeichnung Symbolbeispiele bereitgestellt, unter anderem „AI" als allgemeinen Hinweis, „AI generated" für vollständig erzeugte Inhalte und „AI modified" für teilweise veränderte Medien. Die maschinenlesbare Markierung durch Wasserzeichen liegt in der Verantwortung der Anbieter und wurde auf Dezember 2026 verschoben.

Praktischer Rat aus unseren Projekten: Echte Fotos von echten Menschen schlagen generierte Bilder ohnehin. Nicht wegen des AI Act, sondern weil sie mehr Anfragen bringen.

6. Wer kontrolliert das und was kostet ein Verstoß

Die Durchsetzung liegt bei nationalen Aufsichtsbehörden. In Deutschland wurde die Marktüberwachung Ende Juli 2026 neu geordnet: Die BaFin überwacht KI-Systeme im Finanzsektor, für andere Bereiche fungiert die Bundesnetzagentur als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle. Die Behörden können empfindliche Sanktionen verhängen.

Beruhigend ist dagegen ein anderer Punkt: Die ursprünglich für August geplanten Regelungen für Hochrisiko-KI wurden per Digital Omnibus deutlich nach hinten verschoben, auf Ende 2027 beziehungsweise Ende 2028. Für eine normale Firmenwebsite mit Chat und Content ist das Thema Hochrisiko-KI damit vorerst kein Thema.

7. Checkliste: 7 Punkte für deine Website

Diese Liste kannst du in einer Stunde durchgehen:

  • Chat prüfen: Steht im Chatfenster ein sichtbarer Hinweis, dass hier eine KI antwortet?
  • Erstkontakt prüfen: Erscheint der Hinweis wirklich vor der ersten Antwort und nicht erst im Kleingedruckten?
  • Bilder inventarisieren: Welche Bilder auf der Website sind generiert, welche davon könnten für echt gehalten werden?
  • Freigabeprozess dokumentieren: Wer prüft Texte, wer gibt sie frei, wo wird das notiert?
  • Fakten kontrollieren: Sind Preise, Fristen und Leistungsangaben in KI-gestützten Texten geprüft?
  • Tools erfassen: Welche KI-Systeme nutzt dein Unternehmen überhaupt, inklusive Marketing und Kundenservice?
  • Rechtstexte abgleichen: Passen Datenschutzerklärung und Hinweise zum tatsächlich eingesetzten Chat-Tool zusammen?

Wer diese sieben Punkte sauber hat, ist bei den Transparenzpflichten auf der sicheren Seite. Wenn du zusätzlich beim Thema Barrierefreiheit unsicher bist: Auch dort gilt seit 2025 eine Pflicht, die viele Unternehmen noch nicht umgesetzt haben. Die Details findest du in unserem Guide zur BFSG-Pflicht.

Fazit

Der EU AI Act klingt nach einem bürokratischen Monster, ist für eine normale Firmenwebsite aber überschaubar. Ein klarer Hinweis am Chat, ein dokumentierter Freigabeprozess für Inhalte und Zurückhaltung bei generierten Bildern, die echt wirken sollen. Das ist der Kern.

Interessant ist der Nebeneffekt: Genau die Punkte, die der Gesetzgeber verlangt, sind auch die Punkte, die Vertrauen schaffen. Transparenz, geprüfte Inhalte, benannte Verantwortliche. Wer ohnehin sauber arbeitet, muss kaum etwas ändern. Wer seine Website komplett von einer KI erstellen lassen hat, merkt spätestens jetzt, dass niemand die Verantwortung dafür übernommen hat.

Dieser Beitrag gibt den Stand von Ende Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Bewertung deines Einzelfalls wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt für IT-Recht.

Häufige Fragen

Muss ich jeden Text kennzeichnen, den ich mit KI geschrieben habe?

Nein. Die Kennzeichnungspflicht zielt auf KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Wenn dein Text einen echten Prozess menschlicher Prüfung durchlaufen hat und jemand die redaktionelle Verantwortung übernimmt, kann die Kennzeichnung entfallen. Ein flüchtiges Gegenlesen reicht dafür aber kaum.

Was genau muss bei meinem Chatbot stehen?

Der Nutzer muss spätestens beim ersten Kontakt erkennen, dass er mit einer Maschine kommuniziert. Ein Satz in der Begrüßungsnachricht oder direkt am Chatfenster genügt, zum Beispiel: „Du chattest mit einem KI-Assistenten, unser Team erreichst du jederzeit persönlich.“

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Die Durchsetzung liegt bei nationalen Aufsichtsbehörden. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für Bereiche außerhalb des Finanzsektors zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle, die BaFin für den Finanzsektor. Die Behörden können empfindliche Sanktionen verhängen.

Jonny, Mitgründer von Ava-Design

Jonny

Mitgründer von Ava-Design

Ich schreibe hier über Recht und Technik rund um Firmenwebsites, weil in der Praxis beides zusammengehört. Diesen Beitrag halte ich aktuell, zuletzt geprüft am 30. Juli 2026.

Unsicher, ob deine Website die Transparenzpflichten erfüllt?

Bis zum 2. August ist noch Zeit. Wir schauen uns in einem kostenlosen Erstgespräch deinen Chat, deine Inhalte und deine Rechtstexte an und sagen dir klar, wo du nachziehen solltest. Ohne Panikmache und ohne Juristen-Chinesisch.

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