Warum Barrierefreiheit im
Internet immer wichtiger wird

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Barrierefreie Websites: Was Unternehmen ab 2025 wissen müssen

Ab Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur Pflicht. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wird eine barrierefreie Website für viele Anbieter von Produkten und Dienstleistungen gesetzlich vorgeschrieben. Was bedeutet das genau? Und wie können Unternehmen ihre Website rechtzeitig anpassen?


Dieser Artikel erklärt, was eine barrierefreie Website ausmacht, wer betroffen ist – und warum sich eine barrierefreie Website nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich lohnt.

Mann im Rollstuhl mit Laptop vor Monitor mit Barrierefrei-Symbolen und Kalenderjahr 2025 – Symbolbild für barrierefreie Websites nach dem BFSG

Was heißt eigentlich "barrierefrei" im Web?

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von allen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von Einschränkungen wie Sehbehinderungen, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Die Inhalte müssen zugänglich, verständlich und technisch nutzbar sein – etwa mit Screenreadern, Tastatursteuerung oder erhöhter Kontrastdarstellung.


Die Anforderungen richten sich nach den internationalen WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) sowie der deutschen BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).

Typische Merkmale barrierefreier Websites:

Klare Struktur und Navigation

Alternativtexte für Bilder

Gut lesbare Schriftgrößen und Farbkontraste

Bedienbarkeit per Tastatur

Videos mit Untertiteln

Verzicht auf Flacker- oder Blinkelemente


Wen betrifft das neue Gesetz ab Juni 2025?

Das BFSG betrifft nicht nur öffentliche Stellen, sondern erstmals auch viele private Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten – darunter:

Online-Shops

Ticket- und Reiseportale

Banken und Versicherungen

Unternehmen mit digitalen Produkten (z. B. E-Books, Apps, Selbstbedienungsterminals)

Auch kleinere Betriebe sind betroffen, wenn sie beispielsweise digitale Dienstleistungen anbieten oder mit digitalen Tools Kunden bedienen. Es ist also ratsam, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einzustellen.


Warum sich barrierefreies Webdesign auch wirtschaftlich lohnt

Selbst wenn keine gesetzliche Pflicht besteht: Eine barrierefreie Website bietet viele Vorteile:

Größere Zielgruppe: Auch Menschen mit Einschränkungen können Ihre Website uneingeschränkt nutzen.

Besseres Google-Ranking: Suchmaschinen bevorzugen gut strukturierte, zugängliche Inhalte.

Mehr Conversion: Eine klar strukturierte, einfache Website wird besser verstanden – und besser genutzt.

Imagegewinn: Unternehmen zeigen gesellschaftliche Verantwortung und Inklusion.

Barrierefreies Webdesign ist also nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance, sich positiv vom Wettbewerb abzuheben.


Wie kann man eine Website barrierefrei gestalten?

Viele Barrieren lassen sich schon mit einfachen Mitteln vermeiden. Hier sind erste Schritte:

Strukturierte Inhalte nutzen (z. B. Überschriftenhierarchie H1, H2, H3)

Alt-Texte für alle Bilder und Grafiken einfügen

Formulare klar beschriften und korrekt auszeichnen

Farben mit hohem Kontrast verwenden

Nicht nur auf Farbe setzen (z. B. bei Buttons oder Fehlermeldungen)

Navigation per Tastatur testen


📌Fazit: Jetzt handeln zahlt sich aus

Barrierefreiheit wird ab 2025 für viele Unternehmen verpflichtend – aber sie bringt auch viele Vorteile mit sich. Wer jetzt handelt, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern kann sich auch einen klaren Wettbewerbsvorteil sichern.

Falls Sie Ihre Website barrierefrei gestalten oder überprüfen lassen möchten: Wir von Ava-Design unterstützen Sie gerne – professionell, strukturiert und auf dem neuesten Stand der Anforderungen.


Portrait

Sarah

Redaktion Ava-Design

Zuletzt aktualisiert am 01.06.2025