Was gilt seit dem 2. August 2026?
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung, auch AI Act genannt (Verordnung (EU) 2024/1689). Er regelt, wann du offenlegen musst, dass ein Inhalt von einer KI stammt. Die EU-Kommission hat dazu am 20. Juli 2026 Leitlinien veröffentlicht. Sie sind nicht rechtsverbindlich, helfen aber bei der Auslegung. Am 10. Juni 2026 erschien außerdem der finale, freiwillige Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte.
Entscheidend ist deine Rolle. Das Gesetz unterscheidet zwei:
- Anbieter: Wer ein KI-System entwickelt oder anbietet, zum Beispiel einen Bildgenerator oder einen Chatbot.
- Betreiber: Wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt. Erzeugst du als Unternehmen KI-Bilder für deine Website, bist du Betreiber.
Du bist also meistens Betreiber. Die maschinenlesbare Markierung der Ausgaben ist Sache der Anbieter, also der Hersteller der Tools. Für dich gilt vor allem Absatz 4 des Artikels:
- Deepfakes musst du offenlegen. Ein Deepfake ist ein KI-erzeugter oder KI-veränderter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der echten Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde.
- Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken reicht ein Hinweis, der die Darstellung nicht stört.
- Bestimmte KI-Texte musst du ebenfalls offenlegen. Mehr dazu im Abschnitt zu KI-Texten.
Laut EU-Kommission, Art. 50 AI Act (AI Act Service Desk) und Leitlinien zu den Transparenzpflichten (abgerufen im Oktober 2026).
Wichtig: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft dir eine Anwältin oder ein Anwalt. Das Thema ist neu. Wo Fachleute unterschiedlicher Meinung sind, sagen wir es dazu.
Welche KI-Bilder musst du kennzeichnen?
Ob ein Bild unter die Pflicht fällt, hängt vor allem davon ab, ob es echt wirkt. Die Einordnung in der Tabelle ist die Einschätzung von Fachleuten, zum Beispiel vom Händlerbund, von der IT-Recht Kanzlei und von Lausen. Sie ist keine Gesetzesaussage.
| Bild | Kennzeichnen? | Warum |
|---|---|---|
| Erkennbar künstliche Illustration, Grafik oder Icon | In der Regel nein | Niemand hält sie für echt, es ist kein Deepfake. |
| Realistisches KI-Foto von Menschen, Räumen oder Produkten | In der Regel ja | Das Bild wirkt echt. Fachleute raten, es zu kennzeichnen. |
| Echtes Foto, leicht bearbeitet (Farbe, Licht, Freistellen, Größe) | In der Regel nein | Das Foto bleibt ein echtes Foto. |
| Echtes Foto mit per KI ausgetauschter Person oder Umgebung | Eher ja | Die gezeigte Situation gab es so nicht. Reiner Hintergrundtausch und Gesichtsretusche gelten als Grauzone. |
| KI-Stockfoto, das echt wirkt | Besser ja (unsere Empfehlung) | Je nach Herkunft bist du Betreiber oder nicht. Mit einem Hinweis gehst du kein unnötiges Risiko ein. |
Laut Händlerbund, IT-Recht Kanzlei und Lausen, jeweils Einschätzungen von Fachleuten (abgerufen im Oktober 2026).
Stockfotos im Detail. Wählst du ein fertiges Stockbild aus, bist du nach Einschätzung der IT-Recht Kanzlei nicht automatisch Betreiber. Erzeugst du das Bild selbst per Prompt, schon. Hat der Anbieter das Bild bereits gekennzeichnet, behalte diese Kennzeichnung bei. Bei realistisch wirkenden KI-Stockfotos empfehlen wir einen eigenen Hinweis.
Produktbilder. Zeigt ein KI-Bild ein Produkt besser, als es ist, kommt zur Kennzeichnung nach Einschätzung von Fachleuten ein zweites Risiko dazu, nämlich Irreführung. Zeig ein Produkt deshalb so, wie es ist.
Wie sieht ein richtiger Hinweis aus?
Das Gesetz stellt drei Anforderungen: Der Hinweis muss klar und eindeutig sein. Er muss spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erscheinen. Und er muss barrierefrei sein.
Für die Praxis nennen Fachleute (Händlerbund, Mimikama) diese Punkte:
- Direkt am Bild: Zum Beispiel als Bildunterschrift „KI-generiert“ oder als kleines Label auf dem Bild.
- Ohne Klick erkennbar: Der Hinweis steht offen da und nicht hinter einem Link oder Symbol versteckt.
- Kurz und klar formuliert: Ein Beispiel: „Dieses Bild wurde mit KI erstellt.“
- Als Text lesbar: Unsere Empfehlung für die Barrierefreiheit: Schreib den Hinweis als echten Text und nicht nur ins Bild, damit auch Screenreader ihn erreichen.
Der freiwillige Verhaltenskodex enthält dafür einheitliche EU-Symbole. Du musst sie nicht verwenden, ein gleichwertiger, klar lesbarer Hinweis direkt am Inhalt reicht.
Was nicht reicht. Nach Einschätzung von Fachleuten genügt ein Sammelhinweis im Impressum oder in der Datenschutzerklärung nicht. Unsichtbare Metadaten allein reichen für Betreiber ebenfalls nicht. Diese Markierung ist Aufgabe der Anbieter. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, gilt sie nach dem Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) erst ab dem 2. Dezember 2026.
Wirkt ein Hinweis? In einem Online-Experiment mit 877 Teilnehmenden aus Deutschland senkte ein KI-Label, für wie echt Menschen ein KI-Bild hielten (Pawelczyk u. a., ICWSM 2026). Unmarkierte Bilder wirkten danach leicht echter, ein schwacher Nebeneffekt. Die Studie untersucht Social-Media-Beiträge, die Ereignisse zeigen, und keine Unternehmenswebsites. Nimm sie deshalb als Denkanstoß und nicht als Beleg für deine Website.
Laut EU-Kommission (Art. 50 AI Act), Händlerbund, Mimikama, Verhaltenskodex (Freshfields), EUR-Lex (Verordnung (EU) 2026/1744) und Pawelczyk u. a., ICWSM 2026 (abgerufen im Oktober 2026).
Musst du KI-Texte kennzeichnen?
Für Texte nennt Artikel 50 einen engen Fall. KI-Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, musst du offenlegen. Die Ausnahme: Ein Mensch hat den Text geprüft oder redaktionell kontrolliert, und eine Person oder Stelle trägt die redaktionelle Verantwortung.
Was heißt das für deine Website? Nach Einschätzung von Fachleuten fallen Leistungsseiten, Produkttexte und Werbetexte in der Regel nicht unter „Angelegenheiten von öffentlichem Interesse“, außer sie enthalten Aussagen zu Gesundheit, Sicherheit oder Nachhaltigkeit. Ratgeber zu Themen wie Gesundheit oder Finanzen können darunter fallen.
Prüfst du KI-Texte selbst und übernimmst als Unternehmen die Verantwortung, kannst du unter die Ausnahme fallen. Wichtig ist eine echte inhaltliche Prüfung, und auf deiner Website sollte erkennbar sein, wer die redaktionelle Verantwortung trägt. Eine reine Rechtschreibprüfung zählt laut Fachleuten nicht als menschliche Prüfung. Unsere Empfehlung: Lies den Text inhaltlich, prüfe die Aussagen und gib ihn bewusst frei.
Laut EU-Kommission (Art. 50 AI Act), Clickforest und Stephenson Harwood (abgerufen im Oktober 2026).
Was gilt für Chatbots auf deiner Website?
Beim Chatbot nennt das Gesetz den Anbieter. Er muss den Chatbot so gestalten, dass Menschen wissen, dass sie mit einer KI sprechen, außer es ist offensichtlich. Ob du als Website-Betreiber mit einem eingebundenen Chat-Widget selbst verpflichtet bist, ist noch nicht abschließend geklärt. Bindest du einen Chatbot unter deinem eigenen Namen ein, kannst du sogar selbst als Anbieter gelten.
Unsere Empfehlung: Sorg dafür, dass der Chat beim ersten Kontakt klar sagt, dass eine KI antwortet. Zum Beispiel so: „Du schreibst mit einem KI-Assistenten.“ Prüfe dafür, ob dein Chat-Tool den Hinweis schon anzeigt. Falls nicht, ergänze ihn dort, wo der Chat erscheint.
Zwei Dinge reichen nach Einschätzung von Fachleuten nicht. Ein Hinweis nur im Impressum oder in den AGB ist zu weit weg vom Chat. Eine allgemeine Bezeichnung wie „Assistent“ genügt laut Zusammenfassungen der Leitlinien ebenfalls nicht.
Laut EU-Kommission (Art. 50 AI Act), ki-syndikat und Stephenson Harwood (abgerufen im Oktober 2026).
Was droht bei Verstößen?
Für Verstöße gegen Artikel 50 sieht die Verordnung einen Bußgeldrahmen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Artikel 99). Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Das ist die Obergrenze des Rahmens. Wie die Behörden ihn nutzen, wird sich zeigen.
In Deutschland ist das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Zuständig für die Marktüberwachung ist in der Regel die Bundesnetzagentur.
Dazu kommt ein zweiter Weg. Laut Wettbewerbszentrale können Verstöße gegen die KI-Verordnung zugleich Wettbewerbsverstöße nach dem UWG sein. Mitbewerber oder Verbände könnten dann abmahnen. Das ist die Einschätzung der Wettbewerbszentrale und keine gesetzliche Festlegung.
Der Aufwand für dich ist überschaubar. Aus unserer Sicht erledigst du den größten Teil, wenn du deine Bilder einmal durchgehst und realistische KI-Bilder kennzeichnest. Die Checkliste im nächsten Abschnitt führt dich durch.
Laut EU-Kommission (Art. 99 AI Act), Gesetze im Internet (KI-MIG) und Wettbewerbszentrale (abgerufen im Oktober 2026).
Checkliste für deine Website
Mit diesen Schritten bringst du deine Website auf einen guten Stand:
- Bilder durchgehen: Schau dir alle Bilder an, die eine KI erzeugt oder verändert hat. Startseite, Leistungsseiten, Team, Blog.
- Realistische KI-Bilder kennzeichnen: Setz den Hinweis direkt ans Bild, sichtbar ohne Klick, zum Beispiel „Dieses Bild wurde mit KI erstellt.“
- Stockfotos prüfen: Vorhandene Kennzeichnung des Anbieters behalten. Realistisch wirkende KI-Stockfotos lieber selbst kennzeichnen.
- Produktbilder ehrlich halten: Zeig Produkte so, wie sie sind.
- KI-Texte prüfen: Ratgebertexte zu Themen von öffentlichem Interesse liest du selbst inhaltlich, und auf deiner Website ist erkennbar, wer die redaktionelle Verantwortung trägt.
- Chat prüfen: Die erste Nachricht sagt klar, dass eine KI antwortet.
- Neue Inhalte künftig mitdenken: Frag dich vor jeder Veröffentlichung: Hat eine KI dieses Bild oder diesen Text erzeugt?
Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung.
Muss ich alte Bilder nachträglich kennzeichnen?
Nach den Leitlinien der EU-Kommission gilt die Pflicht nicht rückwirkend für Inhalte vor dem 2. August 2026. Veröffentlichst du einen älteren Inhalt neu oder änderst ihn wesentlich, gilt sie aber, so fassen es Fachleute zusammen. Unsere Empfehlung: Kennzeichne realistische KI-Bilder, die weiter online sind, einfach nach. Das kostet wenig.
Muss ich Stockfotos kennzeichnen?
Wählst du ein fertiges Stockbild aus, bist du nach Einschätzung der IT-Recht Kanzlei nicht automatisch Betreiber. Erzeugst du es selbst per Prompt, schon. Behalte eine vorhandene Kennzeichnung bei. Realistisch wirkende KI-Stockfotos kennzeichnest du besser selbst, das ist unsere Empfehlung.
Reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung?
Nach Einschätzung von Fachleuten nicht. Der Hinweis gehört direkt an den Inhalt. Das Gesetz verlangt ihn spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt, und zwar klar, eindeutig und barrierefrei.
Muss ich bearbeitete Fotos kennzeichnen?
Bei leichter Bearbeitung wie Farbe, Licht, Freistellen oder Größe in der Regel nicht. Wurden Person oder Umgebung per KI ausgetauscht oder eine Situation simuliert, eher ja. Reiner Hintergrundtausch und Gesichtsretusche gelten als Grauzone. Das sind Einschätzungen von Fachleuten.
Muss ich KI-Texte im Blog kennzeichnen?
Nur wenn der Text die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert. Die Pflicht entfällt, wenn ein Mensch ihn inhaltlich geprüft hat und zugleich eine Person oder dein Unternehmen die redaktionelle Verantwortung trägt. Ein Ratgeber zu Gesundheit oder Finanzen kann darunter fallen. Eine reine Rechtschreibprüfung zählt laut Fachleuten nicht als Prüfung.
Muss ich Logo und Icons kennzeichnen?
Erkennbar künstliche Grafiken, Illustrationen und Icons brauchen nach Einschätzung von Fachleuten in der Regel keinen Hinweis, weil niemand sie für echt hält. Ein Logo ist aus unserer Sicht so eine Grafik. Zweifelst du im Einzelfall, frag eine Anwältin oder einen Anwalt.
Quellen
- EU-Kommission, AI Act Service Desk: Artikel 50, Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme (abgerufen im Oktober 2026)
- EU-Kommission: Guidelines on transparency obligations for providers and deployers of AI systems (20.07.2026)
- EU-Kommission, AI Act Service Desk: Artikel 99, Sanktionen (abgerufen im Oktober 2026)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus) (in Kraft seit 27.07.2026)
- EU-Kommission: Pressemitteilung zu den Leitlinien für Transparenzpflichten (20.07.2026)
- Gesetze im Internet: KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) (in Kraft seit 29.07.2026)
- Jones Day: European Commission publishes final Code of Practice on marking and labelling AI-generated content (Juni 2026)
- Freshfields: The final Code of Practice on transparency of AI-generated content (25.06.2026)
- Wettbewerbszentrale: Wenn KI die Werbung macht: Was Sie als Unternehmen wissen müssen (Stand 04.02.2026)
- Händlerbund: KI-Kennzeichnungspflicht: Was Händler wissen müssen (Stand 13.10.2026)
- Lausen Rechtsanwälte: Art. 50 Abs. 4 AI Act: Was Unternehmen ab August 2026 als KI-Inhalt kennzeichnen müssen (15.05.2026, vor den finalen Leitlinien)
- IT-Recht Kanzlei: Müssen Händler fremde KI-Inhalte kennzeichnen? (03.08.2026)
- Clickforest: What does the EU AI Act ask of your chatbot and AI content? (14.09.2026)
- Stephenson Harwood: Commission adopts guidelines on Article 50 transparency obligations (03.08.2026)
- ki-syndikat: Artikel 50 verlangt kein KI-Label für deine Texte (27.07.2026)
- Mimikama: KI-Erklärung auf der Website: Pflicht? (01.08.2026)
- Pawelczyk, Dimmery, Yan: Implied Authenticity Effect? The Impact of Explicit Labels on AI-Generated Content (ICWSM 2026)