Gibt es 2026 eine Förderung für eine Website?
Wichtig: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Förderbedingungen ändern sich, prüfe sie vor dem Antrag bei der jeweiligen Förderstelle.
Die ehrliche Antwort: Eine reine Website wird 2026 in Deutschland nur selten direkt gefördert. Wenn du von einer Förderung für Websites liest, lohnt sich zuerst der Blick aufs Datum. Die beiden großen Bundesprogramme gibt es nicht mehr.
Digital Jetzt war laut Bundeswirtschaftsministerium bis zum 31.12.2023 befristet. Eine Bewerbung auf ein Antragskontingent ist nicht mehr möglich. go-digital ist am 31.12.2024 ausgelaufen, Förderanträge können nicht mehr gestellt werden. Als Grund für die fehlende Fortsetzung nennt der Projektträger die angespannte Haushaltslage. Als Alternativen verweist er auf Länderprogramme, die Mittelstand-Digital Zentren und KfW-Förderung.
Was bleibt, sind Programme, die an der Website vorbeiführen oder sie nur streifen: Beratung, Hilfen für junge Unternehmen in einzelnen Ländern, Unterstützung zum Lebensunterhalt in der Gründung und Kredite. Was sie genau abdecken, siehst du in den nächsten Abschnitten. Was eine Website selbst kostet, liest du in Was kostet eine Website 2026?
Laut Bundeswirtschaftsministerium (Seite „Digital Jetzt“) und Projektträger Innovation, Beratung, Förderung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (Meldung „go-digital ausgelaufen“), abgerufen im Oktober 2026.
Welche Programme gibt es 2026 im Überblick?
Die Tabelle zeigt, was für Gründer, Selbstständige und kleine Unternehmen in Berlin und Brandenburg relevant ist, plus zwei Beispiele aus anderen Ländern. Die mittlere Spalte folgt dem, was die Programme selbst nennen.
| Programm | Wird eine Website gefördert? | Stand |
|---|---|---|
| Digital Jetzt (Bund) | Nicht mehr, das Programm ist beendet. | Richtlinie bis 31.12.2023 befristet, Bewerbung nicht mehr möglich. |
| go-digital (Bund) | Nicht mehr, das Programm ist beendet. | Am 31.12.2024 ausgelaufen, Anträge nicht mehr möglich. |
| BAFA-Beratungsförderung (Bund) | Nach unserer Lesart nicht. Gefördert wird die Beratung, nicht der Bau. | Läuft 2026, laut BAFA mit geänderten Bedingungen bis 31.12.2028 verlängert. |
| GründungsBONUS Plus (Berlin) | Nicht ausdrücklich genannt. Werbekosten und IT-Entwicklung sind förderfähig. | Anträge bis 30.09.2027. |
| Digitalprämie Berlin | Nicht mehr, das Programm ist beendet. Die Richtlinie nannte Websites nicht als Fördergegenstand. | Digitalprämie 2.0 lief am 03.04.2023 aus. |
| BIG-Digital (Brandenburg) | Standard-Websites sind ausdrücklich ausgeschlossen. | Richtlinie gilt bis 30.06.2027. |
| Gründungszuschuss (Bundesagentur für Arbeit) | Nein, er dient dem Lebensunterhalt und der sozialen Absicherung. | Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch. |
| KfW StartGeld (Kredit) | Ein Kredit, kein Zuschuss. Eine Website wird nicht ausdrücklich genannt. | Antrag über die Hausbank vor Vorhabenbeginn. |
| Digitalbonus (Bayern) | Standard-Websites und Standard-Webshops sind ausgeschlossen. | Richtlinie gilt bis 31.12.2027. |
| MID-Digitalisierung (NRW) | Seit 2026 nur für marktgängige digitale Produkte. Die frühere Bekanntmachung schloss Websites aus. | Richtlinie zum 01.01.2026 angepasst. |
Laut Bundeswirtschaftsministerium, Projektträger Innovation, Beratung, Förderung, BAFA, IBB, Land Brandenburg, Bundesagentur für Arbeit, KfW, Bayernportal und NRW.BANK (abgerufen im Oktober 2026). Die Einordnung zur BAFA ist unsere Lesart.
Was zahlt die BAFA-Beratungsförderung?
Bundesweit läuft 2026 die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen. Laut BAFA wird sie mit geänderten Bedingungen ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar.
Entscheidend ist, was gefördert wird. Nach dem Wortlaut des BAFA-Merkblatts zur Beraterauswahl entwickelt die Beratung konkrete Verbesserungsvorschläge und gibt Anleitungen zur Umsetzung. Der Beratungsbericht enthält Hinweise für die selbständige Umsetzung im Unternehmen. Nach unserer Lesart ist die Beratung also das, was bezuschusst wird, und nicht der Bau einer Website. Das ist unsere Einschätzung des Merkblatts und keine Aussage der BAFA zu Websites. Frag im Zweifel vorab den Regionalpartner, in Berlin IHK oder HWK.
- Höhe in Berlin: Laut IHK Berlin 50 % der Beratungskosten, höchstens 1.750 € je Beratung. Die förderfähigen Kosten liegen bei höchstens 3.500 €.
- Höhe in Brandenburg: Der IHK-Flyer (Stand Februar 2024) nennt für die neuen Bundesländer ohne Berlin und Leipzig 80 % und höchstens 2.800 €. Brandenburg zählt dazu.
- Grenzen: Höchstens 5 abgeschlossene Beratungen je Unternehmen, davon höchstens 2 pro Jahr.
- Gründer: Im ersten Jahr nach der Gründung steht vorab ein kostenloses Informationsgespräch bei einem Regionalpartner an. Für Anträge ab 01.01.2027 entfällt das.
- Antrag: Vor dem Beratungsbeginn. Schon der Abschluss eines Vertrags über die Beratung gilt als Beginn. Ab 01.01.2027 läuft die Antragstellung nur noch über ELSTER oder BundID.
Nicht förderfähig sind laut IHK Bochum Beratungen mit dem Ziel, Waren oder Dienstleistungen der Berater selbst zu verkaufen. Laut IHK-Flyer werden Seminare und Workshops nicht gefördert. Welche Sätze ab 2027 gelten, prüfst du vor dem Antrag beim Regionalpartner.
Laut BAFA (Programmseite Unternehmensberatung), BAFA-Merkblatt „Hinweise für KMU zur Beraterauswahl“ (Stand 1. Januar 2023), IHK Berlin, IHK-Flyer (Stand Februar 2024), IHK Bochum und Senatsverwaltung für Wirtschaft Berlin (abgerufen im Oktober 2026).
Was gibt es in Berlin und Brandenburg?
Berlin: GründungsBONUS Plus. Für Unternehmen mit Sitz in Berlin bis 18 Monate nach der Gründung gibt es einen Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens 50.000 € innerhalb von 2 Jahren. Anträge sind laut IBB bis zum 30.09.2027 möglich. Förderfähig sind unter anderem Werbekosten, Kosten für IT-Entwicklung und Fremdleistungen wie Beratung. Eine Website wird nicht ausdrücklich genannt.
Das Geschäftsmodell soll technologisch, digital, kreativ oder nachhaltig sein und ein erkennbares Markt- und Wachstumspotenzial haben. Ausgeschlossen sind unter anderem Baugewerbe sowie grundsätzlich Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel, mit Ausnahmen etwa für Versandhandel und nachhaltige Konzepte. Bezuschusst werden nur Ausgaben, die bei der Antragstellung noch nicht getätigt wurden. Ob deine Website darunter fällt, klärst du vorher mit der IBB.
Berlin: Digitalprämie ist Geschichte. Die Digitalprämie Berlin 2.0 lief am 03.04.2023 aus, in der IBB-Förderfibel 2026/2027 taucht sie nicht mehr auf. Weitere Angebote sind der Kredit Berlin Start und kostenfreies Coaching vor der Gründung.
Brandenburg: BIG-Digital. Der Brandenburgische Innovationsgutschein bezuschusst Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung mit 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, ab 5.000 € Mindestausgaben. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg. Die Richtlinie schließt Ausgaben für Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Websites ausdrücklich aus. Sie gilt bis zum 30.06.2027. Bei Zweifeln fragst du vor dem Antrag bei der ILB nach.
Für Gründer in Brandenburg gibt es außerdem „Gründen in Brandenburg“, ein Landesprogramm, über das Träger kostenfreie Gründungsberatung für Menschen mit Wohnsitz in Brandenburg anbieten, die noch nicht selbstständig sind, und den Brandenburg-Kredit Gründung, ein Darlehen bis 3 Millionen €.
Ländersache. Andere Länder setzen eigene Schwerpunkte. Der Digitalbonus in Bayern zahlt Zuschüsse bis 7.500 € (Standard) oder 30.000 € (Plus), schließt aber Standard-Websites und Standard-Webshops aus. Die NRW.BANK fördert bei MID-Digitalisierung seit 2026 nur noch die Entwicklung marktgängiger digitaler Produkte, in der früheren Bekanntmachung waren Websites und Webshops ausgeschlossen. Aus unserer Sicht zeigt sich ein ähnliches Muster: Die Standard-Website gehört selten dazu.
Laut IBB Business Team und Förderdatenbank des Bundes (GründungsBONUS Plus), Abgeordnetenhaus Berlin und IBB (Digitalprämie), IBB-Förderfibel 2026/2027, Land Brandenburg (Richtlinie BIG-Digital), Förderdatenbank des Bundes, Bayernportal und NRW.BANK (abgerufen im Oktober 2026).
Helfen Gründungszuschuss und Kredit bei der Website?
Gründungszuschuss. Er kommt von der Bundesagentur für Arbeit und ist eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch. Nach § 93 SGB III kann er geleistet werden, wenn du hauptberuflich gründest und bis zum Start Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast. Eine fachkundige Stelle muss die Tragfähigkeit deiner Gründung bestätigen, die Kosten dafür trägst du laut BA selbst.
Die Höhe regelt § 94 SGB III: 6 Monate lang der zuletzt bezogene Betrag an Arbeitslosengeld plus 300 € monatlich, danach auf Nachweis weitere 9 Monate lang 300 € monatlich. Den Antrag stellst du vor der Aufnahme der Selbstständigkeit. Der Zweck ist die Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung nach der Gründung. Als Förderung speziell für eine Website ist er deshalb nicht gedacht.
KfW StartGeld. Das ist ein Kredit und kein Zuschuss. Du bekommst bis zu 200.000 € (davon bis zu 80.000 € Betriebsmittel) mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren und 80 % Haftungsfreistellung für die Hausbank. Den Antrag stellst du über die Hausbank, bevor du mit dem Vorhaben beginnst. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel, etwa Beratungs- und Marketingkosten. Eine Website steht auf der Produktseite nicht ausdrücklich. Ob sie dazugehört, besprichst du mit deiner Hausbank.
Laut § 93 und § 94 SGB III (Gesetze im Internet), Bundesagentur für Arbeit (Gründungszuschuss beantragen) und KfW (ERP-Gründerkredit StartGeld) (abgerufen im Oktober 2026).
Welche Regeln gelten für jeden Antrag?
Egal, welches Programm du prüfst: Diese Punkte kommen immer wieder vor.
- Antrag vor Auftrag: Wer vorher bestellt oder einen Vertrag unterschreibt, riskiert die Förderung. Bei der BAFA gilt schon der Vertragsabschluss als Beginn, in Bayern zählt eine verbindliche Bestellung oder ein Dienstleistungsauftrag, in Brandenburg dürfen Vorhaben vor der Antragstellung noch nicht begonnen sein. Laut IBB-Förderfibel ist eine rückwirkende Förderung nicht möglich.
- Teilfinanzierung: Die Zuschüsse decken einen Teil der Kosten. Bei der BAFA in Berlin, beim GründungsBONUS Plus und bei BIG-Digital sind es 50 %, den Rest zahlst du selbst.
- Kein Anspruch: Gründungszuschuss und BIG-Digital sind Leistungen ohne Rechtsanspruch. Laut IBB-Förderfibel können Mittel schon vor Ende des Programmjahres erschöpft sein.
- De-minimis: Viele Zuschüsse zählen als Beihilfen. Nach der EU-Verordnung 2023/2831 darfst du in drei Jahren (gleitend) höchstens 300.000 € solcher De-minimis-Beihilfen erhalten, verbundene Unternehmen zählen zusammen. Bereits erhaltene Beihilfen gibst du an. Die Regel gilt vom 01.01.2024 bis 31.12.2030. Nicht jedes Programm nutzt sie, BIG-Digital stützt sich zum Beispiel auf die AGVO. Aus unserer Sicht ist die Grenze für kleine Unternehmen selten das Problem.
Steuerlich wirkt sich eine Website als Betriebsausgabe aus, bei einer eingekauften Website in der Regel über die Abschreibung. Ob du sie sofort oder über mehrere Jahre abschreibst, ist in der Praxis umstritten, das klärt deine Steuerberatung.
Laut BAFA, Bayernportal, Land Brandenburg, IBB-Förderfibel 2026/2027, Verordnung (EU) 2023/2831 (EUR-Lex) sowie Haufe und IWW Institut zur steuerlichen Behandlung (abgerufen im Oktober 2026).
Was kannst du tun, wenn es keine Förderung gibt?
Ein paar Schritte helfen dir, auch ohne Förderung gut zu entscheiden:
- Frag vor dem Auftrag bei der Förderstelle nach (IBB, ILB, IHK oder HWK), ob dein Vorhaben unter ein Programm fällt
- Lass dir eine mögliche Zusage schriftlich geben, bevor du einen Vertrag unterschreibst, bei jedem Anbieter
- Nutze kostenfreie Beratungsangebote, in Brandenburg zum Beispiel das Mittelstand-Digital Zentrum Spreeland (es läuft planmäßig Ende 2026 aus) oder das Digitalwerk Werder, in Berlin das Zukunftszentrum Berlin
- Vergleiche Angebote mit festem Preis statt offenem Stundenbudget, mehr dazu in Website zum Festpreis oder im Abo?
- Frag deine Steuerberatung, wie du die Website abschreibst
Häufige Fragen zur Förderung für deine Website.
Gibt es 2026 eine Förderung für die Erstellung einer Website?
Direkt nur selten. Die Bundesprogramme Digital Jetzt und go-digital sind ausgelaufen, und Länderprogramme wie BIG-Digital in Brandenburg oder der Digitalbonus in Bayern schließen Standard-Websites aus. Möglich sind Umwege: die Beratungsförderung der BAFA, der GründungsBONUS Plus für junge Berliner Unternehmen oder ein KfW-Kredit. Ob deine Website darunter fällt, klärst du vorab mit der Förderstelle.
Gibt es Digital Jetzt oder go-digital noch?
Nein. Digital Jetzt war laut Bundeswirtschaftsministerium bis zum 31.12.2023 befristet. go-digital ist am 31.12.2024 ausgelaufen, Förderanträge können nicht mehr gestellt werden.
Zahlt die BAFA eine Website?
Nach unserer Lesart nicht. Die BAFA bezuschusst eine Beratung, in Berlin 50 % mit höchstens 1.750 € je Beratung. Nach dem Wortlaut des Merkblatts enthält der Beratungsbericht Hinweise für die selbständige Umsetzung im Unternehmen. Stell den Antrag vor dem Vertragsabschluss, denn schon der Vertrag gilt als Beratungsbeginn.
Kann ich den Gründungszuschuss für meine Website nutzen?
Der Gründungszuschuss soll Lebensunterhalt und soziale Absicherung in der Gründungsphase sichern. Er beträgt 6 Monate lang den zuletzt bezogenen Betrag an Arbeitslosengeld plus 300 € monatlich, danach auf Nachweis 9 Monate lang 300 €. Es ist eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch. Eine Förderung speziell für die Website ist er nicht.
Muss ich den Antrag vor dem Auftrag stellen?
Ja. Bei BAFA, BIG-Digital, Digitalbonus und GründungsBONUS Plus gilt: Wer vorher bestellt, einen Vertrag unterschreibt oder Ausgaben tätigt, riskiert die Förderung. Eine rückwirkende Förderung ist laut IBB-Förderfibel nicht möglich. Warte also mit der Unterschrift, bis die Förderstelle den Beginn freigibt, zum Beispiel mit einer Eingangsbestätigung oder einem Informationsschreiben.
Ist meine Website steuerlich absetzbar?
Als Betriebsausgabe grundsätzlich ja. Wie du sie abschreibst, ist umstritten. Laut einem Fachbeitrag setzt die OFD Frankfurt eine Nutzungsdauer von 3 Jahren an, ob ein Wahlrecht zur Sofortabschreibung greift, sehen Fachleute unterschiedlich. Das klärt deine Steuerberatung, dieser Artikel ist keine Steuerberatung.
Was ist die De-minimis-Grenze?
Sie begrenzt kleine Beihilfen auf 300.000 € je Unternehmen in drei Jahren (gleitend). Die EU-Verordnung 2023/2831 gilt vom 01.01.2024 bis 31.12.2030. Verbundene Unternehmen zählen zusammen, und du erklärst bereits erhaltene Beihilfen. Nicht jedes Programm nutzt diese Regel.
Quellen
- Bundeswirtschaftsministerium: Digital Jetzt (abgerufen im Oktober 2026)
- Projektträger Innovation, Beratung, Förderung: go-digital ausgelaufen (Meldung vom 01.01.2025, abgerufen im Oktober 2026)
- BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (abgerufen im Oktober 2026)
- BAFA: Hinweise für KMU zur Beraterauswahl (Stand 1. Januar 2023, Wiedergabe) (abgerufen im Oktober 2026)
- IHK Berlin: Förderprogramme Digitalisierung (abgerufen im Oktober 2026)
- IHK: Flyer Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Stand Februar 2024) (abgerufen im Oktober 2026)
- IHK Mittleres Ruhrgebiet (Bochum): Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA) (abgerufen im Oktober 2026)
- Senatsverwaltung für Wirtschaft Berlin: Beratung und Coaching (abgerufen im Oktober 2026)
- IBB Business Team: GründungsBONUS Plus (abgerufen im Oktober 2026)
- Förderdatenbank des Bundes: GründungsBONUS Plus (abgerufen im Oktober 2026)
- Abgeordnetenhaus Berlin: Schriftliche Anfrage 19/16300 und Antwort (Digitalprämie) (Antwort vom 15.08.2023, abgerufen im Oktober 2026)
- IBB Business Team: Digitalprämie Berlin (abgerufen im Oktober 2026)
- IBB: Förderrichtlinie Digitalprämie Berlin (abgerufen im Oktober 2026)
- IBB: Förderfibel 2026/2027 (abgerufen im Oktober 2026)
- Land Brandenburg: Richtlinie BIG-Digital (14.02.2024) (abgerufen im Oktober 2026)
- Förderdatenbank des Bundes: Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital) (abgerufen im Oktober 2026)
- Förderdatenbank des Bundes: Gründen in Brandenburg (abgerufen im Oktober 2026)
- Förderdatenbank des Bundes: Brandenburg-Kredit Gründung (abgerufen im Oktober 2026)
- IHK Potsdam: Fördermöglichkeiten Digitalisierung (abgerufen im Oktober 2026)
- Bayernportal: Digitalbonus Bayern (Stand 02.09.2026, abgerufen im Oktober 2026)
- NRW.BANK: Mittelstand Innovativ & Digital (MID), Digitalisierung (abgerufen im Oktober 2026)
- MWIKE NRW: Förderbekanntmachung MID-Gutscheine (01.03.2024) (abgerufen im Oktober 2026)
- KfW: ERP-Gründerkredit StartGeld (067) (abgerufen im Oktober 2026)
- Gesetze im Internet: § 93 SGB III, Gründungszuschuss (abgerufen im Oktober 2026)
- Gesetze im Internet: § 94 SGB III, Höhe und Dauer der Förderung (abgerufen im Oktober 2026)
- Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen (abgerufen im Oktober 2026)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/2831 (De-minimis) (Verordnung vom 13.12.2023, abgerufen im Oktober 2026)
- Haufe: Kosten bei der Anschaffung der Homepage (25.05.2023, abgerufen im Oktober 2026)
- IWW Institut, ASR: Abschreibung Hardware, Handy, Homepage und Co. (12.09.2024, abgerufen im Oktober 2026)